Dr. Rolf Schwentkowski


Krisen,- Sanierungs- und Insolvenzmanagement
Interimsmanagement


 

Krise, Sanierung und Insolvenz

... die Problemstellung

Im Jahr 2014 wurde das Gesetz zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) eingeführt. Absicht des Gesetzgebers war es, im Rahmen des Insolvenzverfahrens mit dem sogenannten “Schutzschirmverfahren” gemäß  § 270 b Insolvenzordnung (InsO) und dem Instrument der “Eigenverwaltung” die Unternehmenssanierung zu erleichtern.

Insbesondere das dem Chapter-11-Verfahren der USA vergleichbare Schutzschirmver- fahren wurde mit großen Vorschußlorbeeren bedacht. Die Praxis hat jedoch gezeigt, dass dieses Verfahren hauptsächlich zur Sanierung in Großverfahren taugt.

Für Sanierungsversuche bei mittleren bis großen mittelständischen Betrieben hat sich hingegen die Eigenverwaltung als Sanierungsinstrument im Insolvenzverfahren bewährt.

Festzustellen ist jedoch, dass bei kleineren mittelständischen Unternehmen und Kleinbetrieben nach wie vor das Regelinsolvenzverfahren mit der Zerschlagung des Betriebes bei Insolvenzgerichten, unterstützt von den dort bestellten Insolvenzverwaltern, das erste Mittel der Wahl ist.

Für Unternehmer des kleineren Mittelstandes, der bekanntlich das Rückgrat der deutschen Wirtschaft ist, stellt sich daher zunehmend die Notwendigkeit, erhöhte Krisensensibilität zu entwickeln, um das Drohen einer Krise rechtzeitig zu erkennen, und geeignete Maßnahmen zu deren Vermeidung bzw. Beseitigung zu ergreifen.

Das gilt umso mehr für Fälle, in denen eine Krise bereits eingetreten ist, und schnelle Sanierungsmaßnahmen ergriffen werden müssen, um eine Zerschlagung des Betriebes im Insolvenzverfahren zu vermeiden.

Die Erfahrung hat gezeigt, dass betroffene Unternehmen nur selten in der Lage sind, die sich in Krise und Sanierung ergebenden Probleme schnell und nachhaltig mit eigenen Kräften zu beseitigen.

Sie benötigen vielmehr erfahrene Krisen-, Sanierungs- und Insolvenzmanager und -berater, die ihnen helfen, drohenden oder bereits eingetretenen Vertrauensverlust bei Kunden, Gläubigern und Gesellschaften zu erhalten bzw. wieder herzustellen.