Insolvenzmanagement
Häufig ist ein Unternehmen trotz intensivster Bemühungen nicht mehr in der Lage, seine wirtschaftlichen und finanziellen Probleme außergerichtlich zu lösen.
Ist das Unternehmen eine Körperschaft (z.B. GmbH oder AG) sind die Geschäftsführungsorgane zur Vermeidung strafrechtlicher Konsequenzen gezwungen, innerhalb kürzester Frist einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht zu stellen.
Hier gilt es bereits im Vorwege die höchst komplizierte Gemengelage der sich dem Unternehmen bietenden Verfahrensmöglichkeiten zu untersuchen und entsprechende Anträge beim Insolvenzgericht zu stellen.
Anders als das frühere Konkursrecht sieht das heutige Insolvenzrecht neben der endgültigen Zerschlagung des Unternehmens im Regelinsolvenzverfahren auch die Möglichkeit der Unternehmenssanierung im Wege des sogenannten Schutzschirmverfahrens oder der Eigenverwaltung vor.
Seit über 25 Jahren berate ich Geschäftsführer insolventer Unternehmen in der Vorbereitung von Insolvenzverfahren, wobei ich gegebenenfalls auch, um schneller auf kritische Situationen reagieren zu können, vorübergehend die Geschäftsführung übernehme. Auch Ihnen und Ihrem Unternehmen würde ich im Bedarfsfall gern meine Hilfe zur Verfügung stellen.